Podologie/ med. Fußpflege/ Fußpflege


Wo liegt der Unterschied?

  • 2002 wurde gesetzlich geregelt, dass nur noch der Podologe sich med. Fußpfleger nennen darf.
  • Die Ausbildung zum Podologen dauert mindestens 2 Jahre.
    Es handelt sich um eine Vollzeit-Ausbildung, in der ein medizinischer Hintergrund vermittelt wird.
    Hier lernt der Podologe auch, wie eine Behandlung nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bedingungen des Gesundheitsamtes durchzuführen ist. Die Prüfung ist staatlich und nur der Podologe hat die Möglichkeit, mit den Krankenkassen abzurechnen und verpflichtet sich damit zu ständigen jährlichen Weiterbildungen.
  • Fußpflege und med. Fußpflege kann jeder anbieten. Hierzu bedarf es keiner speziellen Ausbildung. Er hat keine Patienten, sondern Kunden.
  • Das letzte und somit vorerst Wichtigste ist, dass sich nur der Podologe med. Fußpfleger nennen darf, die angebotene med. Fußpflege aber nicht rechtlich geschützt ist.

Wir bieten unseren Patienten


  • Entfernung von Hühneraugen
  • Entfernung von Verhornungen
  • Abschleifen verdickter Nägel
  • Verschiedene Korrekturspangen bei schmerzenden Nägeln
  • Anpassung von Druck und Reibungsschutz
  • Beratung und Behandlung von Risikopatienten (Diabetes, Rheuma etc.)
  • Behandlung von Problemfüßen aller Art (Schweißfuß, trockene Haut)
  • Taping
  • Fußgymnastik
  • Behandlung von eingewachsenen und eingerollten Nägeln