2002 wurde gesetzlich geregelt, dass nur noch der Podologe sich med. Fußpfleger nennen darf.
Die Ausbildung zum Podologen dauert mindestens 2 Jahre. Es handelt sich um eine Vollzeit-Ausbildung, in der ein medizinischer Hintergrund
vermittelt wird.
Hier lernt der Podologe auch, wie eine Behandlung nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bedingungen des Gesundheitsamtes durchzuführen ist. Die Prüfung ist staatlich und nur der Podologe hat
die Möglichkeit, mit den Krankenkassen abzurechnen und verpflichtet sich damit zu ständigen jährlichen Weiterbildungen.
Fußpflege und med. Fußpflege kann jeder anbieten. Hierzu bedarf eskeiner speziellen Ausbildung. Er hat keine Patienten, sondern
Kunden.
Das letzte und somit vorerst Wichtigste ist, dass sich nur der Podologemed.
Fußpfleger nennen darf, die angebotenemed. Fußpflege aber nicht rechtlich geschützt ist.
Wir bieten unseren Patienten
Entfernung von Hühneraugen
Entfernung von Verhornungen
Abschleifen verdickter Nägel
Verschiedene Korrekturspangen bei schmerzenden Nägeln
Anpassung von Druck und Reibungsschutz
Beratung und Behandlung von Risikopatienten (Diabetes, Rheuma etc.)
Behandlung von Problemfüßen aller Art (Schweißfuß, trockene Haut)
Taping
Fußgymnastik
Behandlung von eingewachsenen und eingerollten Nägeln